Codecs

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Inhaltsverzeichnis


1 Allgemeines

Ubuntu und seine Derivate können von Haus aus noch nicht mit allen multimedialen Inhalten umgehen. Die Gründe dafür liegen meist in rechtlichen Beschränkungen einzelner Länder.

2 Medibuntu

Um dieses Problem zu lösen, wurde eigens ein Paketquelle geschaffen: Medibuntu. Um deren Pakete nutzen zu können, muss sie in die sources.list eingetragen werden:

sudo nano -w /etc/apt/sources.list 
deb http://packages.medibuntu.org/ hardy free non-free

hardy entspricht der jeweils verwendeten Version von Ubuntu und muss dementsprechend angepasst werden.

wget -q http://packages.medibuntu.org/medibuntu-key.gpg -O- | sudo apt-key add -
sudo apt-get update && sudo apt-get dist-upgrade

3 Codecs installieren

Je nach verwendeter Ubuntu-Distribution, muss man dann die jeweiligen Metapakete für die Codecs installieren:

  • w32codecs » 32-Bit-Ubuntu
  • w64codecs » 64-Bit-Ubuntu
  • ubuntu-restricted-extras » Ubuntu
  • kubuntu-restricted-extras » Kubuntu
  • xubuntu-restricted-extras » Xubuntu

4 Zusätzliche Codecs

Verschiedene Programme erfordern die Installation von extra Codecs und/oder Paketen. In diesem Zusammenhang sollte man, wenn etwas nicht funktioniert/wiedergegeben werden kann, einfach nach dem Programm-Namen in Synaptic suchen. Die Suche gibt dann passende Pakete zum gesuchten Programm aus.

Totem und Xine

Sollte das Paket totem-gstreamer in Verbindung mit dem Paket gstreamer0.10-pitfdll bei der Verwendung von Xine nicht funktionieren, so installiert man sich folgendes Paket:


andere Codecs

5 DVD-Wiedergabe

Nachdem man sich all diese Codecs installiert hat, steht der DVD Wiedergabe an sich nicht mehr viel im Wege. Man muss sich nur noch einen einzigen "Codec" installieren, welcher libdvdcss heißt. Dieser Codec ist rechtlich jedoch umstritten. Aus diesem Grund hat sich das Wiki Team und das Team von Ubuntu-Forum.de den Sachverhalt extra durch einen Juristen erklären lassen. Gerade weil der Fall nicht letztlich gerichtlich geklärt ist, muss man für die Praxis davon ausgehen, dass es sich bei der Bibliothek um das strafbare Umgehen eines Kopierschutzes handelt und bei entsprechenden Anleitungen folglich um die strafrechtlich würdigungsfähige Anstiftung zu einer Straftat.

Selbst wenn das Wiki- und das Foren-Team von Ubuntu-Forum.de willens wären, durch die Veröffentlichung eine gerichtliche Klärung zu erzwingen und sogar den resultierenden Strafprozess gewönnen, wäre lediglich die strafrechtliche Einordnung geklärt. Es blieben immer noch urheberrechtliche Ansprüche möglich, die in einem Zivilverfahren zu klären wären. Das verspricht im konkreten Fall derartige Kosten zu verursachen, dass bisher niemand bereit ist, dies auf sich zu nehmen:

Wir auch nicht.

Wir können euch also nur raten, eine Suchmaschine oder ein anderes freies Wiki zu benutzen, um weitere Hinweise zur Installation zu erlangen.

Dieser gesamte Artikel ist aus oben genannten Gründen schreibgeschützt. Wenn ihr Wünsche zur Verbesserung oder Ergänzung habt, wendet euch bitte an das Wiki-Team.

Mit freundlichen Grüßen

Euer Wiki-Team

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